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Halbzeitbilanz der Ampelkoalition zur fairen Verteilung der Sorgearbeit fällt ungenügend aus
Nach knapp zwei Jahren Ampelkoalition ist die Zwischenbilanz zur fairen Verteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern ernüchternd. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbart: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern muss in diesem Jahrzehnt erreicht werden“. Trotzdem wurde keine der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur fairen Verteilung von Sorgearbeit bislang umgesetzt:
- Ausbau “Partner*innen-Monate“ beim Elterngeld (BMFSFJ)
- Dynamisierung Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld (BMFSFJ)
- Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes (BMFSFJ)
- Bezahlte Freistellung nach der Geburt (BMFSFJ)
- Weiterentwicklung Pflegezeitgesetze und Einführung Lohnersatzleistung (BMFSFJ)
- Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen (BMAS/BMFSFJ)
- Überarbeitung Regelungen Brückenteilzeit („Überforderungsklausel“) (BMAS)
- Einführung Faktorverfahren Steuerklasse IV statt Kombination III/V (BMF)
Aktuell laufen die parlamentarischen Beratungen für den Bundeshaushalt 2024. Im Bündnis Sorgearbeit fair teilen haben sich die 31 Mitgliedsorganisationen deshalb am 8.11.2023 schriftlich an die Abgeordneten im Familien- und Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages gewandt und nachdrücklich mehr Haushaltsmittel für gleichstellungspolitische Vorhaben und die Erfüllung des Koalitionsvertrags eingefordert. Denn ohne fair geteilte Sorgearbeit kann die Gleichstellung der Geschlechter nicht erreicht werden!