Beitrag

IAB: Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes haben seit Einführung 27 % an Wert verloren

Im Gegensatz zu anderen Sozialleistungen sind der Mindestbetrag (300 Euro im Monat) und der Höchstbetrag (1.800 Euro im Monat) beim Elterngeld seit der Einführung des Elterngelds 2007 nicht angepasst worden.

Wie Dr. Matthias Collischon vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) darstellt, haben Kindergeld, Leistungen der Grundsicherung sowie Rentenpunkte seit 2007 inflationsbereinigt an Wert gewonnen, während Mindest- und Höchstbetrag des Elterngelds an Wert verloren haben (-27 Prozent).

Diese Entwicklung betrifft die neun bzw. zwölf Prozent der Elterngeldempfänger*innen, die den Mindest- bzw. Höchstbetrag erhalten.

Quelle: Elterngeld: Mindest- und Höchstbetrag haben seit der Einführung real 27 Prozent an Wert verloren – IAB-Forum