Die Gleichstellung ist längst erreicht? Von wegen! In Deutschland gibt es nach wie vor Rahmenbedingungen und Strukturen, die dafür sorgen, dass bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Sorgearbeit ungleich zwischen Frauen und Männern verteilt sind.

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen legt nach dem Factsheet „Der Gender Care Gap und seine Folgen“ nun ein weiteres Factsheet vor, in dem zentrale Hürden für die faire Verteilung unbezahlter Sorge- und Hausarbeit im Steuersystem, in der Arbeitsmarktpolitik und im Bereich der Infrastruktur beschrieben werden.

Regelungen wie Ehegattensplitting und Minijobs befördern ebenso eine traditionelle Arbeitsteilung wie der Mangel an bedarfsgerechten Infrastrukturangeboten im Bereich Kinderbetreuung und Pflege. Die negativen Langzeitfolgen vor allem für Frauen werden vielfach erst im Nachhinein deutlich. Um die faire Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu unterstützen und mehr Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, sind Reformen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Ausbau der Infrastruktur unabdingbar.

Das Factsheet „Hürden für die faire Verteilung unbezahlter Sorge- und Hausarbeit“ ist hier zu finden.

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Factsheet „Hürden für die faire Verteilung unbezahlter Sorge- und Hausarbeit“ ist verfügbar

Regelungen wie Ehegattensplitting und Minijobs befördern ebenso eine traditionelle Arbeitsteilung wie der Mangel an bedarfsgerechten Infrastrukturangeboten im Bereich Kinderbetreuung und Pflege.

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Positionierung zur informellen Pflege: Lohnersatzleistung einführen und Pflegezeiten reformieren!

Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend.

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Positionierung zur Unterhaltsrechtsreform: Die Vorschläge sind unausgewogen

Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen.

Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen und fordern die Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.

In den nächsten Jahrzehnten wird es immer mehr insbesondere ältere pflegebedürftige Personen geben. Das kann nicht allein über häusliche Pflege durch nahestehende Personen aufgefangen werden. Die Einführung der Lohnersatzleistung für Pflegezeiten und die Zusammenführung und Vereinfachung der Pflegezeit-Ansprüche müssen von einem bedarfsgerechten Ausbau der professionellen Pflegeinfrastruktur begleitet werden.

Die vollständige Positionierung zum Thema Pflege ist hier zu finden.

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Regelungen wie Ehegattensplitting und Minijobs befördern ebenso eine traditionelle Arbeitsteilung wie der Mangel an bedarfsgerechten Infrastrukturangeboten im Bereich Kinderbetreuung und Pflege.

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Positionierung zur informellen Pflege: Lohnersatzleistung einführen und Pflegezeiten reformieren!

Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend.

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Positionierung zur Unterhaltsrechtsreform: Die Vorschläge sind unausgewogen

Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen.

Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen, statt einseitig auf die Situation danach zu schauen, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen. Sie fordern gleichstellungspolitische Anreize für die faire Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung und Scheidung, damit die gemeinschaftliche Betreuung auch danach funktionieren kann.

Sorgearbeit fair zu teilen steht in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das Unterhaltsrecht sollte sich daher nicht nur – wie die Eckpunkte von Bundesjustizminister Marco Buschmann – an geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen.

Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu den Eckpunkten der Unterhaltsrechtsreform ist hier zu finden.

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Regelungen wie Ehegattensplitting und Minijobs befördern ebenso eine traditionelle Arbeitsteilung wie der Mangel an bedarfsgerechten Infrastrukturangeboten im Bereich Kinderbetreuung und Pflege.

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Positionierung zur informellen Pflege: Lohnersatzleistung einführen und Pflegezeiten reformieren!

Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend.

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Positionierung zur Unterhaltsrechtsreform: Die Vorschläge sind unausgewogen

Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen.

Nach knapp zwei Jahren Ampelkoalition ist die Zwischenbilanz zur fairen Verteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern ernüchternd. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbart: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern muss in diesem Jahrzehnt erreicht werden“. Trotzdem wurde keine der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur fairen Verteilung von Sorgearbeit bislang umgesetzt:

  • Ausbau “Partner*innen-Monate“ beim Elterngeld (BMFSFJ)
  • Dynamisierung Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld (BMFSFJ)
  • Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes (BMFSFJ)
  • Bezahlte Freistellung nach der Geburt (BMFSFJ)
  • Weiterentwicklung Pflegezeitgesetze und Einführung Lohnersatzleistung (BMFSFJ)
  • Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen (BMAS/BMFSFJ)
  • Überarbeitung Regelungen Brückenteilzeit („Überforderungsklausel“) (BMAS)
  • Einführung Faktorverfahren Steuerklasse IV statt Kombination III/V (BMF)

Aktuell laufen die parlamentarischen Beratungen für den Bundeshaushalt 2024. Im Bündnis Sorgearbeit fair teilen haben sich die 31 Mitgliedsorganisationen deshalb am 8.11.2023 schriftlich an die Abgeordneten im Familien- und Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages gewandt und nachdrücklich mehr Haushaltsmittel für gleichstellungspolitische Vorhaben und die Erfüllung des Koalitionsvertrags eingefordert. Denn ohne fair geteilte Sorgearbeit kann die Gleichstellung der Geschlechter nicht erreicht werden!


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Regelungen wie Ehegattensplitting und Minijobs befördern ebenso eine traditionelle Arbeitsteilung wie der Mangel an bedarfsgerechten Infrastrukturangeboten im Bereich Kinderbetreuung und Pflege.

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Positionierung zur informellen Pflege: Lohnersatzleistung einführen und Pflegezeiten reformieren!

Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend.

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Positionierung zur Unterhaltsrechtsreform: Die Vorschläge sind unausgewogen

Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen.

In einem Offenen Brief haben sich die 31 Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen an die politisch Verantwortlichen gewandt und mehr Haushaltsmittel für gleichstellungspolitische Maßnahmen zur geschlechtergerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und zur Schließung der Sorgelücke gefordert.

„Das faire Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern über den gesamten Lebensverlauf ist ein zentraler Schlüssel für die Gleichstellung: Ohne die gerechte Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit ist die Gleichstellung im Erwerbsleben, die eigenständige Existenzsicherung und insgesamt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Lebensbereichen nicht zu erreichen“, so die Mitglieder im Bündnis Sorgearbeit fair teilen. „Die vorgesehenen Sparmaßnahmen im Bereich Gleichstellungs- und Familienpolitik senden fatale Signale. Stattdessen müssen dringend mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.“

Der Offene Brief ist hier zu finden.

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Regelungen wie Ehegattensplitting und Minijobs befördern ebenso eine traditionelle Arbeitsteilung wie der Mangel an bedarfsgerechten Infrastrukturangeboten im Bereich Kinderbetreuung und Pflege.

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Positionierung zur Unterhaltsrechtsreform: Die Vorschläge sind unausgewogen

Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen.

Im Rahmen ihrer 10. Plenumssitzung stimmten die Bündnismitglieder für die Aufnahme weiterer Organisationen in das Bündnis. Mit 1. Juli 2023 wächst das Bündnis Sorgearbeit fair teilen um fünf weitere Organisationen auf insgesamt 31 an. Die Koordinierungsstelle begrüßt als neue Bündnismitglieder:

  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD)
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Volkssolidarität Bundesverband

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine nun 31 Mitgliedsorganisationen haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

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Regelungen wie Ehegattensplitting und Minijobs befördern ebenso eine traditionelle Arbeitsteilung wie der Mangel an bedarfsgerechten Infrastrukturangeboten im Bereich Kinderbetreuung und Pflege.

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Positionierung zur informellen Pflege: Lohnersatzleistung einführen und Pflegezeiten reformieren!

Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend.

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Positionierung zur Unterhaltsrechtsreform: Die Vorschläge sind unausgewogen

Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen.

Eine Delegation aus Vertreter*innen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen traf sich am 13.2.2023 mit Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) zu einem Austausch im BMFSFJ und stellte das Bündnis mit seinen Zielen und Forderungen vor. Die Ministerin stellte sich dabei klar hinter die zentrale Bündnisforderung „Close the Care Gap!“.

v.l.n.r.: Anja Weusthoff/Deutscher Frauenrat, Dag Schölper/Bundesforum Männer, Lisa Paus, Bettina Rainer/Koordinatorin Bündnis Sorgearbeit fair teilen, Antje Asmus/Deutscher Frauenrat, Miriam Hoheisel/VAMV

Die Delegation thematisierte konkrete Maßnahmen zur Schließung der Sorgelücke:
Sie betonte die Wichtigkeit der Umsetzung des Partnerschaftlichkeitspakets. Das Bündnis fordert mindestens vier nicht übertragbare Elterngeldmonate pro Elternteil, eine zweiwöchige Freistellung nach der Geburt eines Kindes für Väter und zweite Elternteile sowie eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes. Außerdem thematisierte die Delegation die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und Einführung einer Individualbesteuerung für alle, da das Steuerrecht in Ehen aktuell immer noch starke Anreize für das sogenannte Ernährermodell setzt. Darüber hinaus plädierte die Bündnisdelegation für die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen, damit sich Frauen und Männern um nahestehende pflegebedürftige Personen kümmern können, ohne die eigene Existenzsicherung aufs Spiel zu setzen.

Zur Delegation gehörten Anja Weusthoff und Antje Asmus/Deutscher Frauenrat, Dag Schölper/Bundesforum Männer, Miriam Hoheisel/VAMV und Bettina Rainer/Koordinatorin Bündnis Sorgearbeit fair teilen.

Alle Forderungen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen finden Sie im Detail hier.

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Regelungen wie Ehegattensplitting und Minijobs befördern ebenso eine traditionelle Arbeitsteilung wie der Mangel an bedarfsgerechten Infrastrukturangeboten im Bereich Kinderbetreuung und Pflege.

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Positionierung zur informellen Pflege: Lohnersatzleistung einführen und Pflegezeiten reformieren!

Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend.

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Positionierung zur Unterhaltsrechtsreform: Die Vorschläge sind unausgewogen

Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen.

Die 26 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern, die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen zur Verringerung der Sorgelücke zügig umzusetzen und die Finanzierung hierfür sicherzustellen.

Ein Jahr nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages hat keine der darin verankerten Maßnahmen zur Verringerung der Sorgelücke den Status des Gesetzgebungsverfahrens erreicht. „Wenn das ambitionierte Ziel erreicht werden soll, bis 2030 die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern herzustellen, dann müssen Maßnahmen, die die faire Verteilung der unbezahlten Sorge- und Hausarbeit zwischen Frauen und Männern voranbringen, prioritär behandelt und jetzt zeitnah umgesetzt werden“, schreiben die Bündnismitglieder in ihrem Offenen Brief an die politisch Verantwortlichen.

Die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt des Kindes, der Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate sowie die Erweiterung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes sind aus Sicht des Bündnisses ein notwendiges und sinnvolles Maßnahmenbündel, um die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in der sensiblen Phase der Familiengründung zu unterstützen. Die Bündnismitglieder fordern, dafür die notwendigen Finanzmittel bereitzustellen. Auch weitere Maßnahmen, wie die Entgeltersatzleistung für Pflegezeiten oder das Gutscheinsystem für haushaltsnahe Dienstleistungen, gilt es wie geplant umzusetzen.

Den Offenen Brief des Bündnisses finden Sie hier.

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Factsheet „Hürden für die faire Verteilung unbezahlter Sorge- und Hausarbeit“ ist verfügbar

Regelungen wie Ehegattensplitting und Minijobs befördern ebenso eine traditionelle Arbeitsteilung wie der Mangel an bedarfsgerechten Infrastrukturangeboten im Bereich Kinderbetreuung und Pflege.

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Positionierung zur informellen Pflege: Lohnersatzleistung einführen und Pflegezeiten reformieren!

Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend.

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Positionierung zur Unterhaltsrechtsreform: Die Vorschläge sind unausgewogen

Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen.

Die geschlechtergerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ist eine zentrale Stellschraube zur Beseitigung der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. Wir als Bündnis Sorgearbeit fair teilen begrüßen, dass die Koalition sich das Ziel gesetzt hat, in diesem Jahrzehnt die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen. Hierfür wird es notwendig sein, bei der Umsetzung der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie konsequent alle Ministerien in die Pflicht zu nehmen. Wenn mit dem geplanten Gleichstellungs-Check für Gesetzesvorhaben künftig tatsächlich immer auch die Geschlechterperspektive besser berücksichtigt wird, werden Menschen mit Sorgeverantwortung deutlich stärker in den Fokus rücken.

Das Thema unbezahlte Sorgearbeit sollte daher grundsätzlich und ressortübergreifend aufgegriffen werden und nicht auf den Zusammenhang mit einer partnerschaftlich orientierten Familienpolitik reduziert werden. Gleichstellung bedarf einer Gesamtstrategie, die Sorge für andere als Normalfall in einem Erwachsenenleben wertet und behandelt.

Umso mehr bedauern wir, dass die faire Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern keine eigenständige Zielsetzung des Koalitionsvertrags ist. Wir halten es für ein Versäumnis, dass die Sorge-Krise neben dem menschengemachten Klimawandel und der Digitalisierung nicht als eine weitere zentrale gesellschaftliche Herausforderung im Koalitionsvertrag benannt wird, zumal vor dem Hintergrund der aktuellen Erfahrungen in der Corona-Pandemie und des demografischen Wandels.

Die Koalition strebt zur Bekämpfung des Fachkräftemangels unter anderem eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen an. Dem soll die Arbeitsmarkt-, Gleichstellungs- und Familienpolitik dienen. Für eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen ist das Schließen der Sorgelücke zwischen den Geschlechtern unabdingbar. Frauen müssen bei Sorge- und Hausarbeit entlastet und Männer bei der Übernahme unbezahlter Sorgearbeit unterstützt und in die Pflicht genommen werden. Dieser Zusammenhang fehlt im Koalitionsvertrag. Das halten wir als Bündnis Sorgearbeit fair teilen für einen Fehler.

Dagegen begrüßen wir ausdrücklich, dass neue Leistungen wie die bezahlte Freistellung für Väter und zweite Elternteile rund um die Geburt, die geplante Entgeltersatzleistung für Pflegezeiten oder das Gutscheinsystem für haushaltsnahe Dienstleistungen es Männern und Frauen erleichtern sollen, Sorge-, Haus- und Erwerbsarbeit fair zu verteilen. Wir finden darin unsere Forderungen zur Bundestagswahl wieder. Allerdings stehen die angekündigten Maßnahmen für mehr Gleichstellung mit dem Festhalten an Regelungen wie dem Ehegattensplitting oder den Minijobs im Widerstreit. Für den großen Wurf fehlen außerdem substantielle Verbesserungen für eine lebensphasenorientierte Arbeitszeitpolitik.

Bewertung einzelner Maßnahmen

Arbeitsmarktpolitik

Die vorgesehene Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen durch ein Zulagen- und Gutscheinsystem, die zunächst für Alleinerziehende und Familien mit Kindern und zu pflegenden Angehörigen gelten soll, begrüßen wir, da damit die Vereinbarkeit erleichtert und Sorgearbeit aufgewertet wird, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden und illegale, meist von Frauen erbrachte Arbeit in Privathaushalten reduziert wird. Wir werden ein Augenmerk darauf haben, dass dieses bereits im letzten Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben in dieser Legislaturperiode tatsächlich umgesetzt wird. Wichtig ist uns zudem, dass haushaltsnahe Dienstleistungen insbesondere für Familien mit kleinen Einkommen erschwinglich sind.

Wir als Bündnis Sorgearbeit begrüßen, dass für Arbeitnehmer*innen bessere Möglichkeiten für mehr Arbeitszeitsouveränität eröffnet werden sollen. „Experimentierräume“, die zur Ausweitung der Tageshöchstarbeitszeiten genutzt werden können, sind jedoch sowohl familien- als auch gleichstellungspolitisch kontraproduktiv, stehen der von uns angestrebten besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit für Männer wie für Frauen klar entgegen und stoßen daher auf unsere ausdrückliche Kritik. Bedauerlicherweise soll zudem die Brückenteilzeit durch Überarbeitung der Überforderungsklausel für Unternehmen nur zaghaft überarbeitet werden.

Ebenso kritisch bewerten wir die vorgesehene Erhöhung der Mini- und Midijob-Grenzen auf 520 bzw. 1.600 Euro. Zwei Drittel der Minijober*innen sind Frauen. Die von der Koalition geplante Anhebung der Einkommensgrenzen führt zu einer Ausweitung der Beschäftigungsverhältnisse, die dem Ziel der eigenständigen Existzenzsicherung von Frauen bis hin zu ihren Rentenansprüchen eklatant zuwiderläuft.

Der Abbau von Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen ist eine wichtige Voraussetzung für die faire Aufteilung von unbezahlter Sorgearbeit. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass der Koalitionsvertrag die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes festschreibt. Die in Aussicht gestellte Prozessstandschaft bleibt jedoch deutlich hinter der Forderung nach einem Verbandsklagerecht zurück. Für strukturelle Verbesserungen für mehr Lohngerechtigkeit braucht es zudem weitergehende Schritte, beispielsweise die Verpflichtung von Unternehmen, betriebliche Entgeltsysteme zu prüfen.

Das im Zuge der Pandemie breit diskutierte „Recht auf Homeoffice“ ist im Koalitionsvertrag bedauerlicherweise auf einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice für Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten reduziert. Bei der Ausarbeitung der Regelungen muss berücksichtigt werden, dass Homeoffice und mobiles Arbeiten aktuell zu einer noch stärkeren Übernahme unbezahlter Sorgearbeit durch Frauen und damit zur Erhöhung ihrer Belastung führen. Dass die Arbeit im Homeoffice arbeitsschutzrechtlich nicht normiert werden soll, ist daher umso unverständlicher.

Pflege

Positiv bewerten wir den vorgesehenen bedarfsgerechten Ausbau der öffentlichen Pflegeinfrastruktur in Form von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, da dies zur Entlastung Pflegender beiträgt.

Die vorgesehene Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten ist aus unserer Sicht ein großer Schritt, da sie erwerbstätige Frauen mit Pflegeverantwortung besser absichert und für erwerbstätige Männer Anreize setzt, sich stärker in die Pflege nahestehender Menschen einzubringen. Wichtig für die Umsetzung ist eine sozial gerechte Ausgestaltung, damit Menschen mit kleinen Einkommen wegen der Übernahme von Pflege nicht in Armut rutschen.

Kinder/Familie

Die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung nach der Geburt eines Kindes für Väter oder zweite Elternteile findet unsere uneingeschränkte Zustimmung, da Väter damit von Beginn an in der Verantwortungsübernahme für ihre Kinder gestärkt werden. Wir setzen uns als Bündnis Sorgearbeit für eine voll bezahlte Freistellung ein und begrüßen ausdrücklich, dass es diese Möglichkeit laut Koalitionsvertrag auch für Alleinerziehende geben soll.

Positiv bewerten wir außerdem die Erweiterung des nicht-übertragbaren Elterngeldanspruchs um einen auf drei Monate, auch wenn wir uns den mutigeren Schritt hin zu mindestens vier Monaten wünschen.

Wir unterstützen zudem ausdrücklich die Einführung einer Kindergrundsicherung. Damit kann Kinderarmut deutlich reduziert werden.

Steuerrecht

Als Bündnis Sorgearbeit begrüßen wir die geplante Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV als längst überfälligen Zwischenschritt. Damit wird die Schlechterstellung verheirateter Frauen bei der Berechnung von Lohnersatzleistungen wie z. B. Eltern-, Arbeitslosen- oder Krankengeld verringert. Unbedingt notwendig ist aus unserer Sicht darüber hinaus die Einführung einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag, um die existenzsichernde Erwerbstätigkeit von Frauen in einer Ehe zu fördern. Hier haben die Koalitionsparteien eindeutig zu wenig Fortschritt gewagt und bleiben insgesamt zu unkonkret. Wenn sie mit der angekündigten Weiterentwicklung der Familienbesteuerung die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit für alle Familienformen stärken wollen, müssen sie weiter gehen. Das hohe Armutsrisiko insbesondere von Alleinerziehenden und ihren Kindern resultiert oftmals aus der ungleichen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in der vorhergehenden Partnerschaft, manifestiert durch die Steuerungswirkung des Splittings.

Fazit

Aus unserer Sicht macht der Koalitionsvertrag gleichstellungs- und familienpolitisch einen erkennbaren Schritt nach vorn, auch wenn ein umfassender und konsistenter gleichstellungspolitischer „Wurf“ fehlt. Es wird Zeit, dass in der Politik Erwerbs- und Sorgearbeit für Frauen und Männer konsequent zusammengedacht werden. Nun wird es darum gehen, die angekündigten Vorhaben zeitnah umzusetzen.

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Regelungen wie Ehegattensplitting und Minijobs befördern ebenso eine traditionelle Arbeitsteilung wie der Mangel an bedarfsgerechten Infrastrukturangeboten im Bereich Kinderbetreuung und Pflege.

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Positionierung zur Unterhaltsrechtsreform: Die Vorschläge sind unausgewogen

Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen.

Am 10. November 2021 hat das erste digitale Fachgespräch des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen stattgefunden. Die rund 120 angemeldeten Teilnehmer*innen bekamen Einblicke in aktuelle Forschungsergebnisse zu den Themen Sorgearbeit, Sorgelücke und empfohlenen Maßnahmen zu deren Schließung. In einem moderierten Gespräch teilten anschließend Vertreter*innen aus Verwaltung und Wissenschaft sowie Menschen mit Sorgeverantwortung ihre Perspektiven und individuellen Erfahrungen.

Die Bedürfnisse und Lebensrealitäten von Familien verändern sich. Dies geht deutlich aus dem 9. Familienbericht hervor, der zum Auftakt der Veranstaltung von Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, Professorin für Soziologie an der Hertie School Berlin und Mitglied der 9. Familienberichtskommission, und Dagmar Müller, Leiterin der Geschäftsstelle Neunter Familienbericht am Deutschen Jugendinstitut, vorgestellt wurde. Im Zuge der familienpolitischen Reformen der letzten Jahre sei zwar ein Wandel der Geschlechterrollen festzustellen und ein Großteil der Väter wünsche sich mehr Zeit mit ihren Kindern und eine partnerschaftliche Aufteilung von Care-Arbeit, allerdings spiegele sich diese Entwicklung nur langsam in Verhaltensänderungen wider. So stellte Prof. Dr. Kreyenfeld klar:

„Wunsch und Wirklichkeit klaffen noch immer weit auseinander. Nur ein Viertel der Paare teilen sich Sorgearbeit fair auf, ein Großteil der Betreuungs- und Hausarbeit wird nach wie vor von Frauen erledigt.“

In dem Bericht wird zudem eine „Intensivierung“ von Elternschaft konstatiert. So sind die Anforderungen an die Bildung und Förderung von Kindern deutlich gestiegen. „Dieses neue Erziehungsleitbild adressiert vor allem Mütter“, wie Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld und Dagmar Müller in ihrem Vortrag vermuteten, es drohe darüber eine „Retraditionalisierung der Geschlechterrollen“.
Notwendig seien strukturelle Veränderungen. So empfehlen die Autor*innen des Familienberichts bspw. einen „Einstieg in den Ausstieg aus dem Ehegattensplitting“ sowie ein symmetrisches Elterngeldmodell 3+8+3, mit mehr exklusiven Monaten und einer Dynamisierung des Lohnersatzleistung. Denn eines zeigt die Studie ebenfalls: Wenn Väter auf Elternzeit verzichten, hat dies meist auch finanzielle Gründe.

Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, Foto: Bettina Ausserhofer/Hertie School

Auch das Gender Care Gap Projekt, das mittels eines Interviews mit Katrin Lange, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS), vorgestellt wurde, verdeutlicht, dass die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit ein großes finanzielles Risiko für Frauen darstellt. Das Projekt hat das Zusammenspiel von Einkommen, Alterssicherung und unbezahlter Sorgearbeit ergründet. Entsprechend der Forschungsergebnisse plädierte Katrin Lange dafür, die Ursachen und die Wirkungen des Gender Care Gaps ganzheitlich zu betrachten. Es gehe nicht nur darum, Menschen mit Sorgeverantwortung eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, sondern auch umgekehrt arbeitenden Menschen die Zeit für Sorgearbeit.

Im Rahmen des anschließenden moderierten Gesprächs, gaben Vertreter*innen aus Verwaltung und Wissenschaft sowie Menschen mit Sorgeverantwortung Einblicke in ihre Perspektiven und Erfahrungen. Auf welche Hürden bspw. Väter stoßen, wenn sie sich – Rollenklischees aufbrechend – für eine lange Elternzeit entscheiden, darüber berichtete Marius Kronsberger:

„Ich wurde oft dafür belächelt, dass ich eine lange Elternzeit plante und beim Rumgewitzel darüber schwang häufig mit, dass dies als unmännlich gesehen wird.“

Sein Appell: „Männer, nehmt euch eine ordentlich lange Elternzeit und nicht nur ein paar Wochen!“ Je mehr Männer sich ganz selbstverständlich dafür entscheiden, von Anfang an Sorgeverantwortung zu übernehmen, desto schneller wird es zur gesellschaftlichen Normalität, ist sich Marius Kronsberger sicher. Nahezu unsichtbar fühlt sich Marianne Nickl. Als Mutter eines behinderten Kindes sieht sie sich und ihre Familie in den aktuellen Forschungen nicht abgebildet. Sie stellte die Frage in den Raum, warum Betroffene wie sie nicht viel stärker in politische Entscheidungen einbezogen werden. Dies würde verhindern, dass die Beschlüsse an den Bedürfnissen der Familien vorbeigehen. Sie kritisierte, dass Familie und die Organisation des Familienlebens immer noch als Privatangelegenheiten gesehen werden, für die der Staat nicht zuständig sei. Sie forderte einen finanziellen Ausgleich für den erhöhten Sorgeaufwand und wünschte sich, dass Menschen wie sie, die jede Menge Expertise mitbringen, nicht nur ehrenamtlich beraten und informieren, sondern dafür auch entlohnt werden. „Wir als Eltern haben einen Erfahrungsschatz und ein Expert*innenwissen, das – ginge es nicht um Sorgearbeit – in Unternehmen hoch honoriert werden würde. Bei Care-Arbeit wird selbstverständlich davon ausgegangen, dass man seine Expertise unentgeltlich zur Verfügung stellt.“
Auch Prof. Dr. Barbara Thiessen, Professorin an der Hochschule Landshut und Mitbegründerin der Initiative Care.Macht.Mehr, bemängelte, dass Familie und Sorgearbeit viel zu sehr als Privatsache eingestuft werden. Sie appellierte an die Politik, diese Zuschreibung aufzubrechen. Ihrer Meinung nach müsse es ein Recht auf Zeit für Care-Arbeit geben. Gleichzeitig wäre es notwendig, dass „Sorgende auch ein Recht auf ein eigenes Leben haben, jenseits von einem Dasein für andere“. Die Pandemie habe die strukturellen Hürden auf den Weg zu einer gerechten Verteilung deutlich offengelegt, „nun bedarf es eines strukturellen Großputzes“, wie die Wissenschaftlerin mehrfach betonte. Dazu gehöre aus ihrer Sicht bspw., dass Phasen geleisteter Care-Arbeit obligatorischer Bestandteil für die Berechnung der Rente werden sollen.
Das Risiko von Altersarmut aufgrund der ungleichen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit spielt besonders für alleinerziehende Frauen eine große Rolle. Hier sah Louisa Jakoby dringenden Handlungsbedarf seitens der Politik, die für eine angemessenere Berücksichtigung der Erziehungsarbeit u.a. in der Rentenpolitik sorgen müsse. Gleichzeitig kritisierte sie, dass Alleinerziehende immer als hilfsbedürftige Sozialfälle dargestellt werden, in deren Leben etwas schiefgelaufen sei. „Das Label der Abgehängten wird uns nicht gerecht“, stellte sie klar, „wir brauchen und wollen kein Mitleid, sondern einen Strukturwandel, wie bspw. flexible Betreuungsmodelle, der unseren Bedürfnissen als Familie entspricht.“

Dass die faire Verteilung von Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern mit der Gleichstellungsstrategie als politisches Ziel verankert wurde, bekräftigte Sven Paul vom Bundesministerium für Familie, Senioren und Jugend (BMFSFJ). Zudem berichtete er von den bisherigen Anstrengungen des Ministeriums in diesem Bereich: So wurde bspw. das von Katrin Lange vorgestellte Gender Care Gap-Projekt auf den Weg gebracht. Gleichzeitig betonte Sven Paul, dass man einer echten Gleichstellung nur mit einer umfassenden Gesamtstrategie näherkommen werde, mit der Sorge als Normalfall etabliert wird. Nach einer bewegenden Gesprächsrunde und einer perspektivenreichen Diskussion, an der sich auch das Publikum rege beteiligte, endete das Fachgespräch mit einem leidenschaftlichen Schlusswort von Uta Zech von der Bündnis-Mitgliedsorganisation Business and Professional Women (BPW), die aus Sicht des Bündnisses nochmals für einen gleichstellungspolitischen Aufbruch und die Schließung der Sorgelücke plädierte.

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Positionierung zur informellen Pflege: Lohnersatzleistung einführen und Pflegezeiten reformieren!

Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend.

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Positionierung zur Unterhaltsrechtsreform: Die Vorschläge sind unausgewogen

Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen.