Im Mai hat das BMFSFJ den Familienreport 2024 veröffentlicht. Dieser bietet einen umfassenden Überblick über die vielfältigen Lebenssituationen von Familien in Deutschland.

Zu den zentralen Befunden des Familienreports gehört u.a., dass sowohl die Erwerbstätigkeit von Müttern als auch der Erwerbsumfang steigen. So waren 2022 69 Prozent aller Mütter erwerbstätig (2008: 63 Prozent) mit durchschnittlich 27,8 Stunden pro Woche. Gleichzeitig sind Väter immer seltener Alleinverdiener (2022: 26 Prozent, 2008: 33 Prozent).

Viele Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei Familie und Beruf. Häufig gelingt es ihnen aber noch nicht, dies in die Realität umzusetzen. Frauen leisten weiterhin den Großteil unbezahlter Sorgearbeit, sodass die ideale und die tatsächliche Erwerbsarbeitszeit nach dem Alter der Kinder vor allem bei Müttern variieren.

Der Familienreport zeigt, dass eine kontinuierliche Erwerbstätigkeit beider Elternteile die wirtschaftliche Stabilität von Familien stärkt, insbesondere auch im Fall von Trennung oder Scheidung, und damit der nachhaltigste Schutz vor Armut ist, von der vor allem Frauen bedroht sind. Dafür sind gezielte familien- und gleichstellungspolitische Maßnahmen nötig, damit Frauen und Männer gleichermaßen Erwerbs- und Sorgearbeit leisten können.

Der vollständige Familienreport 2024 ist auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu finden.

In der Debatte um den Fachkräftemangel sind die Arbeitszeiten der Beschäftigten in Deutschland derzeit ein kontrovers diskutiertes Thema. Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) beleuchtet auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels die Entwicklungen seit der Wiedervereinigung.

Während die durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeiten der Beschäftigten gesunken sind, erreichte das Gesamtarbeitsvolumen 2023 einen Höchststand von 55 Milliarden Arbeitsstunden.
Besonders für Mütter ist es weiterhin schwierig, Familie und Beruf zu vereinbaren, weshalb Frauen häufig weniger Erwerbsarbeit leisten können als sie wollen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass politische Maßnahmen mit Blick auf den hohen Fachkräftebedarf darauf abzielen sollten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und dadurch insbesondere Frauen stärker bei der Ausweitung ihrer Arbeitszeiten zu unterstützen.

Die vollständige Studie ist im DIW Wochenbericht 16/2024 zu finden.

Es ist Zeit für die Umverteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit: Frauen arbeiten mehr als Männer, aber überwiegend unbezahlt, unterstreichen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen in ihrer Kurzbewertung zur Zeitverwendungserhebung 2022 anlässlich des 75. Jahrestages des Grundgesetzes.

„Die Gesamtarbeitsbelastung und die Zeit, die Frauen für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden, haben gegenüber der Vorerhebung 2012/2013 zugenommen. Gerade bei Eltern junger Kinder besteht nach wie vor hoher Umverteilungsbedarf von bezahlter und unbezahlter Arbeit – sowohl innerhalb der Paarbeziehung als auch durch ausreichende, hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote wie Kitas und Ganztagsschulen und professionelle Haushaltsdienstleistungen.“

Frauen übernehmen nach wie vor den größten Teil der Arbeit in Haushalt, Kinderbetreuung und Angehörigenpflege. Sie tragen in aller Regel auch die Risiken dieser traditionellen Aufgabenteilung: schlechtere Entlohnung, schlechtere berufliche Perspektiven und mangelnde finanzielle Absicherung bis hin zur Rente. Arbeitgeber*innen und Betriebe sind aufgefordert, sorgearbeitsgerechte Arbeitszeitmodelle anzubieten. Zudem ist die Politik in der Pflicht, Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen, um die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu unterstützen.

Die vollständige Kurzbewertung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zur Zeitverwendungserhebung 2022 ist hier zu finden.

Die Gleichstellung ist längst erreicht? Von wegen! In Deutschland gibt es nach wie vor Rahmenbedingungen und Strukturen, die dafür sorgen, dass bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Sorgearbeit ungleich zwischen Frauen und Männern verteilt sind.

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen legt nach dem Factsheet „Der Gender Care Gap und seine Folgen“ nun ein weiteres Factsheet vor, in dem zentrale Hürden für die faire Verteilung unbezahlter Sorge- und Hausarbeit im Steuersystem, in der Arbeitsmarktpolitik und im Bereich der Infrastruktur beschrieben werden.

Regelungen wie Ehegattensplitting und Minijobs befördern ebenso eine traditionelle Arbeitsteilung wie der Mangel an bedarfsgerechten Infrastrukturangeboten im Bereich Kinderbetreuung und Pflege. Die negativen Langzeitfolgen vor allem für Frauen werden vielfach erst im Nachhinein deutlich. Um die faire Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu unterstützen und mehr Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, sind Reformen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Ausbau der Infrastruktur unabdingbar.

Das Factsheet „Hürden für die faire Verteilung unbezahlter Sorge- und Hausarbeit“ ist hier zu finden.

Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen und fordern die Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.

In den nächsten Jahrzehnten wird es immer mehr insbesondere ältere pflegebedürftige Personen geben. Das kann nicht allein über häusliche Pflege durch nahestehende Personen aufgefangen werden. Die Einführung der Lohnersatzleistung für Pflegezeiten und die Zusammenführung und Vereinfachung der Pflegezeit-Ansprüche müssen von einem bedarfsgerechten Ausbau der professionellen Pflegeinfrastruktur begleitet werden.

Die vollständige Positionierung zum Thema Pflege ist hier zu finden.

Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen, statt einseitig auf die Situation danach zu schauen, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen. Sie fordern gleichstellungspolitische Anreize für die faire Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung und Scheidung, damit die gemeinschaftliche Betreuung auch danach funktionieren kann.

Sorgearbeit fair zu teilen steht in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das Unterhaltsrecht sollte sich daher nicht nur – wie die Eckpunkte von Bundesjustizminister Marco Buschmann – an geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen.

Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu den Eckpunkten der Unterhaltsrechtsreform ist hier zu finden.

Nach knapp zwei Jahren Ampelkoalition ist die Zwischenbilanz zur fairen Verteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern ernüchternd. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbart: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern muss in diesem Jahrzehnt erreicht werden“. Trotzdem wurde keine der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur fairen Verteilung von Sorgearbeit bislang umgesetzt:

  • Ausbau “Partner*innen-Monate“ beim Elterngeld (BMFSFJ)
  • Dynamisierung Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld (BMFSFJ)
  • Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes (BMFSFJ)
  • Bezahlte Freistellung nach der Geburt (BMFSFJ)
  • Weiterentwicklung Pflegezeitgesetze und Einführung Lohnersatzleistung (BMFSFJ)
  • Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen (BMAS/BMFSFJ)
  • Überarbeitung Regelungen Brückenteilzeit („Überforderungsklausel“) (BMAS)
  • Einführung Faktorverfahren Steuerklasse IV statt Kombination III/V (BMF)

Aktuell laufen die parlamentarischen Beratungen für den Bundeshaushalt 2024. Im Bündnis Sorgearbeit fair teilen haben sich die 31 Mitgliedsorganisationen deshalb am 8.11.2023 schriftlich an die Abgeordneten im Familien- und Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages gewandt und nachdrücklich mehr Haushaltsmittel für gleichstellungspolitische Vorhaben und die Erfüllung des Koalitionsvertrags eingefordert. Denn ohne fair geteilte Sorgearbeit kann die Gleichstellung der Geschlechter nicht erreicht werden!


In einem Offenen Brief haben sich die 31 Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen an die politisch Verantwortlichen gewandt und mehr Haushaltsmittel für gleichstellungspolitische Maßnahmen zur geschlechtergerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und zur Schließung der Sorgelücke gefordert.

„Das faire Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern über den gesamten Lebensverlauf ist ein zentraler Schlüssel für die Gleichstellung: Ohne die gerechte Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit ist die Gleichstellung im Erwerbsleben, die eigenständige Existenzsicherung und insgesamt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Lebensbereichen nicht zu erreichen“, so die Mitglieder im Bündnis Sorgearbeit fair teilen. „Die vorgesehenen Sparmaßnahmen im Bereich Gleichstellungs- und Familienpolitik senden fatale Signale. Stattdessen müssen dringend mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.“

Der Offene Brief ist hier zu finden.

Im Rahmen ihrer 10. Plenumssitzung stimmten die Bündnismitglieder für die Aufnahme weiterer Organisationen in das Bündnis. Mit 1. Juli 2023 wächst das Bündnis Sorgearbeit fair teilen um fünf weitere Organisationen auf insgesamt 31 an. Die Koordinierungsstelle begrüßt als neue Bündnismitglieder:

  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD)
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Volkssolidarität Bundesverband

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine nun 31 Mitgliedsorganisationen haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Die voll bezahlte Freistellung nach der Geburt („Familienstartzeit“) muss kommen! Die 26 Mitgliedsorganisationen begrüßen das vom BMFSFJ konkretisierte Vorhaben der Bundesregierung, Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes zehn Tage bezahlt freizustellen, und drängen auf einen zügigen Gesetzgebungsprozess. Sie fordern zudem, die Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldmonate ebenfalls jetzt zeitnah umzusetzen.

„Die geplante Familienstartzeit ist wichtig für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit von Anfang an. Mit der Geburt eines Kindes werden in Partnerschaften entscheidende Weichen gestellt. Die Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile muss jetzt zügig umgesetzt werden, damit sie ab 2024 gelebte Realität werden kann!“, fordern die Mitglieder im Bündnis Sorgearbeit fair teilen. Um die gerechte Verteilung von Sorgearbeit rund um die Familiengründung zu fördern, setzt sich das Bündnis zusätzlich für die Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldmonate ein, die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Mit beiden Maßnahmen werden Anreize für Männer gesetzt, vermehrt Sorgearbeit zu übernehmen, und Frauen in ihrer Erwerbstätigkeit gestärkt.

Die vollständige Positionierung ist hier zu finden.