Frauen arbeiten mehr als Männer, aber überwiegend unbezahlt, unterstreichen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Sie fordern Arbeitgeber*innen und Betriebe auf, sorgearbeitsgerechte Arbeitszeitmodelle anzubieten. Zudem sehen sie die Politik in der Pflicht, Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen.

Im Vorfeld des 75. Jahrestages des Grundgesetzes weisen die Bündnismitglieder darauf hin, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern faktisch noch nicht erreicht ist: „Die Gesamtarbeitsbelastung und die Zeit, die Frauen für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden, haben gegenüber der Vorerhebung 2012/2013 zugenommen. Gerade bei Eltern junger Kinder besteht nach wie vor hoher Umverteilungsbedarf von bezahlter und unbezahlter Arbeit – sowohl innerhalb der Paarbeziehung als auch durch ausreichende, hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote wie Kitas und Ganztagsschulen und professionelle Haushaltsdienstleistungen.“

Frauen übernehmen nach wie vor den größten Teil der Arbeit in Haushalt, Kinderbetreuung und Angehörigenpflege. Sie tragen in aller Regel auch die Risiken dieser traditionellen Aufgabenteilung:  schlechtere Entlohnung, schlechtere berufliche Perspektiven und mangelnde finanzielle Absicherung bis hin zur Rente.

„Wir fordern Wirtschaft und Arbeitgeber*innen auf, die Wünsche vieler Mütter nach Verlängerung und jene vieler Väter nach einer Reduzierung ihrer Erwerbsarbeitszeiten zu berücksichtigen. Die Ausweitung des Erwerbsvolumens von Frauen kann nicht ohne Entlastung bei der Sorgearbeit durch Männer funktionieren: Erschöpfung und Überlastung von Frauen und insbesondere Müttern drohen sich ansonsten weiter zu verschärfen.“ Zudem sehen die Bündnismitglieder die Politik in der Pflicht, widerspruchsfreie Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen und Maßnahmen wie die Familienstartzeit und den Ausbau der Partner*innen-Monate beim Elterngeld, die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder die Reform des Ehegattensplittings endlich umzusetzen, um die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu unterstützen.

Die vollständige Kurzbewertung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zur Zeitverwendungserhebung 2022 ist hier zu finden.

Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen und fordern die Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.

„Die starke Zunahme vor allem älterer pflegebedürftiger Personen in den nächsten Jahrzehnten kann nicht allein über häusliche Pflege durch nahestehende Personen aufgefangen werden. Sorgearbeit in Gestalt informeller Pflege muss umverteilt werden: sowohl hin zu professionellen Unterstützungsangeboten als auch zwischen den Geschlechtern“, fordern die Bündnismitglieder. Dafür sind aus Sicht des Bündnisses Reformen und Erleichterungen zur flexibleren Inanspruchnahme von beruflichen Freistellungen zwingend erforderlich, damit Personen, die pflegen, nicht in die Armutsfalle geraten.  

Die Bündnismitglieder plädieren für eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung, die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensiert und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, mehr Pflegeverantwortung zu übernehmen. 

Die Einführung der Lohnersatzleistung für Pflegezeiten und die Zusammenführung und Vereinfachung der Pflegezeit-Ansprüche müssen von einem bedarfsgerechten Ausbau der professionellen Pflegeinfrastruktur begleitet werden. Wie eine aktuelle Studie des DIW zeigt, trägt der Ausbau der formellen Pflegeinfrastruktur wesentlich zur Entlastung vor allem von Frauen von der häuslichen Pflege und damit zur Reduzierung des Gender Care Gap bei.  

Häusliche Pflege kann nur mit einem bedarfsorientierten Mix aus Angehörigenpflege und professionellen Pflege- und Assistenzangeboten sowie Alltagshilfen sichergestellt werden. 

Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu fair geteilter Sorgearbeit in der informellen Pflege ist hier zu finden.

Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen, statt einseitig auf die Situation danach zu schauen, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen. Sie fordern gleichstellungspolitische Anreize für die faire Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung und Scheidung, damit die gemeinschaftliche Betreuung auch danach funktionieren kann.

Sorgearbeit fair zu teilen steht in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur – wie die Eckpunkte – an geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen. „Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgestellten Eckpunkte lassen insbesondere das im Koalitionsvertrag formulierte Ansinnen vermissen, auch die Betreuungsanteile vor Trennung oder Scheidung zu berücksichtigen sowie das Existenzminimum des Kindes sicherzustellen“, so die Bewertung der Bündnismitglieder.

Bezahlte Erwerbs- und unbezahlte Sorgearbeit sind in Paarfamilien nach wie vor ungleich verteilt. In der Regel erfolgt mit der Familiengründung eine Weichenstellung in Richtung eines modernisierten Ernährermodells mit einem in Vollzeit erwerbstätigen Vater und einer Mutter, die längere familienbedingte Auszeiten nimmt und danach überwiegend in Teilzeit erwerbstätig ist. Die negativen Folgen dieser Arbeitsteilung zulasten der eigenständigen Existenzsicherung tragen nach einer Trennung vor allem die Mütter.
Für Familienkonstellationen, bei denen vor der Trennung eine ungleiche Arbeitsteilung gelebt wurde, müssen im Rahmen der geplanten Reform daher angemessene Übergangsregelungen verankert werden, so die Bündnismitglieder.

Die Bündnismitglieder fordern zudem, im Koalitionsvertrag vorgesehene Anreize für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung oder Scheidung der Eltern, wie z.B. die Freistellung nach Geburt für Väter bzw. zweite Elternteile oder mehr individuelle, nicht übertragbare Elterngeldmonate, endlich umzusetzen. „Die Förderung der partnerschaftlichen Betreuung gemeinsamer Kinder muss bereits vor Trennung oder Scheidung erfolgen, damit sie auch danach funktionieren kann.“

Sie plädieren nachdrücklich dafür, die bestehenden Unterschiede in den Erwerbsbiografien von Müttern und Vätern bei einer Reform des Unterhaltsrechts systematisch zu berücksichtigen: „Alles andere hätte erhebliche Nachteile vor allem für getrenntlebende Frauen und ihre Kinder und würde in Kauf nehmen, ihr ohnehin erhöhtes Armutsrisiko zu verschärfen.“

Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu den Eckpunkten der Unterhaltsrechtsreform ist hier zu finden.

Ohne fair geteilte Sorgearbeit keine Gleichstellung! Die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern die politisch Verantwortlichen auf, mehr finanzielle Mittel für gleichstellungspolitische Maßnahmen zur geschlechtergerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und zur Schließung der Sorgelücke zur Verfügung zu stellen.

„Das faire Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern über den gesamten Lebensverlauf ist ein zentraler Schlüssel für die Gleichstellung: Ohne die gerechte Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit ist die Gleichstellung im Erwerbsleben, die eigenständige Existenzsicherung und insgesamt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Lebensbereichen nicht zu erreichen“, so die Mitglieder im Bündnis Sorgearbeit fair teilen. „Die vorgesehenen Sparmaßnahmen im Bereich Gleichstellungs- und Familienpolitik senden fatale Signale. Stattdessen müssen dringend mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.“

„Die zuständigen Ressorts müssen nun zeitnah die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen für das faire Verteilen der unbezahlten Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern umsetzen“, schreiben die Bündnismitglieder in ihrem Offenen Brief anlässlich der Haushaltsberatungen 2024 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Mitglieder der Bundesregierung.

Um das gerechte Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu fördern, wurden im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zahlreiche Maßnahmen verankert. Zentrale Vorhaben, wie die zweiwöchige bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt, der Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate, die Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder das Gutscheinsystem für haushaltsnahe Dienstleistungen, sind allerdings bislang noch nicht umgesetzt worden.

Der Offene Brief des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen ist hier zu finden.

Die 26 Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordern die Gleichstellungsminister*innen anlässlich ihrer Bund-Länder-Konferenz am 15./16. Juni eindringlich auf, sich für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen zur fairen Verteilung unbezahlter Sorgearbeit einzusetzen und die Bereitstellung der dafür notwendigen Haushaltsmittel anzumahnen.

„Nach wie vor ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in vielen gesellschaftlichen Bereichen, etwa am Arbeitsmarkt, nicht gegeben. Damit sich das ändert, sind gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um die Rahmenbedingungen für eine gerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu schaffen“, fordern die Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen.

Frauen leisten durchschnittlich mit über vier Stunden täglich anderthalb Mal so viel unbezahlte Sorgearbeit wie Männer. Die Ungleichverteilung unbezahlter Sorgearbeit lässt Frauen weniger Zeit und Raum für eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit und politisches oder ehrenamtliches Engagement, aber auch für Erholung und Freizeitaktivitäten. Die verstärkte Übernahme familialer Sorgearbeit durch Männer stärkt die Teilhabemöglichkeiten von Frauen, knüpft an den Wünschen vieler Väter von heute an und trägt insgesamt zur Gleichstellung bei.

„Gleichstellung und Chancengleichheit unabhängig vom Geschlecht müssen gerade in gesellschaftlichen Krisenzeiten seitens der Politik priorisiert werden. Wir fordern die Gleichstellungsminister*innen auf, sich für die Bereitstellung der notwendigen Bundeshaushaltsmittel einzusetzen, um die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen für die gerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern umzusetzen“, betonen die Bündnismitglieder.

„Damit das ‚Jahrzehnt der Gleichstellung‘ Realität wird, müssen vereinbarte Vorhaben wie die zehntägige bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt („Familienstartzeit“), eine Lohnersatzleistung für Pflegezeiten, die Ausweitung der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate und die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V noch in dieser Legislaturperiode kommen.“

Die 26 Mitgliedsorganisationen begrüßen das vom BMFSFJ konkretisierte Vorhaben der Bundesregierung, Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes zehn Tage bezahlt freizustellen, und drängen auf einen zügigen Gesetzgebungsprozess. Sie fordern zudem, die Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldmonate ebenfalls jetzt zeitnah umzusetzen. Für fair geteilte Sorgearbeit von Anfang an!

„Die geplante Familienstartzeit ist wichtig für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit von Anfang an. Mit der Geburt eines Kindes werden in Partnerschaften entscheidende Weichen gestellt. Die Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile muss jetzt zügig umgesetzt werden, damit sie ab 2024 gelebte Realität werden kann!“, fordern die Mitglieder im Bündnis Sorgearbeit fair teilen. Um die gerechte Verteilung von Sorgearbeit rund um die Familiengründung zu fördern, setzt sich das Bündnis zusätzlich für die Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldmonate ein, die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Mit beiden Maßnahmen werden Anreize für Männer gesetzt, vermehrt Sorgearbeit zu übernehmen, und Frauen in ihrer Erwerbstätigkeit gestärkt.

Knapp die Hälfte der Eltern (46 Prozent) wünscht sich laut kürzlich veröffentlichtem Familienbarometer eine partnerschaftliche Aufteilung von Kinderbetreuung, Haushalt und Erwerbstätigkeit. „Die Politik ist gefordert, den Wünschen nach einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung Rechnung zu tragen“, unterstreichen die Bündnismitglieder.

Die Zeit der Familiengründung ist der Abschnitt im Lebenslauf, an dem sich die Erwerbsbiografien von Frauen und Männern noch zu oft auseinanderentwickeln und sich die Sorgelücke vergrößert. Die Aufteilung geht bislang in der Regel zu Lasten der Erwerbstätigkeit von Frauen, was sich nachteilig auf ihre eigenständige ökonomische Absicherung über den Lebensverlauf auswirkt.

Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen finden Sie hier.

Die 26 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern, die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen zur Verringerung der Sorgelücke zügig umzusetzen und die Finanzierung hierfür sicherzustellen.

Ein Jahr nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages hat keine der darin verankerten Maßnahmen zur Verringerung der Sorgelücke den Status des Gesetzgebungsverfahrens erreicht. „Wenn das ambitionierte Ziel erreicht werden soll, bis 2030 die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern herzustellen, dann müssen Maßnahmen, die die faire Verteilung der unbezahlten Sorge- und Hausarbeit zwischen Frauen und Männern voranbringen, prioritär behandelt und jetzt zeitnah umgesetzt werden“, schreiben die Bündnismitglieder in ihrem Offenen Brief an die politisch Verantwortlichen.

Die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt des Kindes, der Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate sowie die Erweiterung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes sind aus Sicht des Bündnisses ein notwendiges und sinnvolles Maßnahmenbündel, um die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in der sensiblen Phase der Familiengründung zu unterstützen. Die Bündnismitglieder fordern, dafür die notwendigen Finanzmittel bereitzustellen. Auch weitere Maßnahmen, wie die Entgeltersatzleistung für Pflegezeiten oder das Gutscheinsystem für haushaltsnahe Dienstleistungen, gilt es wie geplant umzusetzen.

Den Offenen Brief des Bündnisses finden Sie hier.

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen YouGov-Umfrage, wie das Bündnis Sorgearbeit fair teilen anlässlich seiner Fachtagung „Sorgearbeit – selbstverständlich weiblich? Close the Care Gap!“ am 9. November bekanntgab.

Auf die Frage, wie wichtig es ihnen sei, dass Frauen und Männer sich bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Sorgearbeit gleichmäßiger aufteilen, antworten 42 Prozent der Befragten mit „wichtig“ und 34 Prozent mit „sehr wichtig“.

„Für 76 Prozent der Deutschen ist die gleichmäßigere Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern wichtig bis sehr wichtig. Das ist ein Handlungsauftrag an die Politik. Dem Ziel muss jetzt politische Priorität eingeräumt werden“, betonen die 26 Mitglieder des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen.

Um der gleichmäßigeren Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern näherzukommen, befürworten 51 Prozent der Befragten die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, wenn diese ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder für eine gewisse Zeit aussetzen. Weitere 41 Prozent fordern geschlechtergerechte und familienorientierte, flexible Arbeitszeitmodelle. 36 Prozent sprechen sich für staatliche Zuschüsse für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen aus.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen, die die faire Verteilung unbezahlter Sorgearbeit voranbringen, auf die politische Agenda zu setzen und schnellstmöglich umzusetzen“, unterstreichen die Bündnismitglieder.

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.053 Personen zwischen dem 18. und 20.10.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen wächst: Anfang Oktober hat sich die Mitgliederzahl von 13 auf 26 verdoppelt. Weitere Anträge auf Mitgliedschaft sind willkommen.

„Wir freuen uns, dass wir nach Erarbeitung solider Strukturen und Arbeitsweisen des Bündnisses nun 13 neue Mitglieder in unserer Runde begrüßen können“, so die Gründungsmitglieder des zivilgesellschaftlichen Bündnisses Sorgearbeit fair teilen im Nachgang einer Plenumssitzung, in der die Aufnahme beschlossen wurde. „Damit können wir Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft mit noch größerer Kraft für die gleichstellungspolitische Bedeutung der Sorgelücke zwischen den Geschlechtern sensibilisieren und uns gemeinsam politisch für ihre längst überfällige Schließung stark machen.“

Das Bündnis möchte sich breit aufstellen und ist offen für zivilgesellschaftliche Organisationen, Verbände und Netzwerke, die sich auf Basis eines gleichstellungsorientierten Selbstverständnisses für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und die Schließung der Sorgelücke zwischen den Geschlechtern einsetzen. Das Bündnis versteht sich als Netzwerk, das den Austausch und den gegenseitigen Transfer von Wissen pflegt und mittels Veranstaltungen, Positionierungen und gezielter Öffentlichkeitsarbeit Einfluss auf den politischen Diskurs nimmt.

„Wir freuen uns auf die Impulse der neuen Mitglieder und die weitere Zusammenarbeit im Bündnis“, so die Gründungsmitglieder.

Als neue Mitglieder im Bündnis werden begrüßt:

Bundesverband der Mütterzentren e.V.
Care.Macht.Mehr
Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
Forum katholischer Männer (FkM)
GMEI Gender Mainstreaming Experts International
Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
Männerarbeit der EKD
SKM Bundesverband e.V.
Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Die seit mehr als zwei Jahren andauernde Corona-Pandemie hat negative Folgen für die Gleichstellung mit gravierenden Auswirkungen auf Frauen: Unfreiwilliger Rückzug vom Arbeitsmarkt, Reduzierung der Erwerbsarbeitszeiten und chronische Erschöpfung aufgrund der Mehrfachbelastungen sind Krisenfolgen, die aktuell die Lebenssituation vieler Frauen prägen.

„Wir erwarten von den Gleichstellungs- und Frauenminister*innen der Länder, dass sie die Folgen, die sich für viele Frauen aus der Corona-Pandemie ergeben, ernst nehmen und sich für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern stark machen. Wir erkennen darin eine zentrale gleichstellungspolitische Aufgabe“, so die Mitgliedsverbände des zivilgesellschaftlichen Bündnisses Sorgearbeit fair teilen im Vorfeld der Gleichstellungsminister*innen-Konferenz 2022.

Die bereits vor der Corona-Krise bestehenden Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern drohen sich durch die Pandemie zu verfestigen bzw. zu vergrößern. Dem muss dringend entgegengewirkt werden. Strukturelle Rahmenbedingungen, die die ungleiche Verteilung von unbezahlter Sorge- und Hausarbeit zwischen den Geschlechtern begünstigen, müssen geändert und Anreize für die gleichberechtigte Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit gestärkt werden.

„Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen, die die gerechtere Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zum Ziel haben, müssen schnellstmöglich umgesetzt werden“, fordern die Bündnismitglieder.
Das Bündnis dringt darauf, zügig zehn Tage Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile rund um die Geburt mit vollem Lohnersatz einzuführen. „Zudem setzen wir uns für eine Entgeltersatzleistung für Pflegezeiten, die Ausweitung der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate, die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und die Einführung einer Individualbesteuerung für alle, die öffentliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen sowie für geschlechtergerechte und familienorientierte Arbeitszeitmodelle ein“, konkretisieren die Bündnismitglieder ihren Forderungskatalog.

Die politischen Forderungen des Bündnisses zur Bundestagswahl sowie die Bewertung des Koalitionsvertrags aus Sicht des Bündnisses sind unter dem Menüpunkt Materialien zu finden.