Hürden für die faire Verteilung unbezahlter Sorge- und Hausarbeit

Stand: Juli 2025Factsheet

In Deutschland bestehen nach wie vor gesetzliche und institutionelle Rahmenbedingungen, die die asymmetrische Verteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern befördern. Im Folgenden werden ausgewählte zentrale Hürden im Steuersystem, in der Arbeitsmarktpolitik und im Bereich der Infrastruktur beschrieben.
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Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren zur Berechnung der Einkommensteuer für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Es bevorteilt diese gegenüber anderen Lebens- und Familienformen. Dabei werden die zu versteuernden Einkommen beider Partner*innen zusammengerechnet, halbiert, die darauf anfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Je höher das Haushaltseinkommen ist und je größer die Einkommensunterschiede zwischen den Partner*innen sind, desto größer ist der finanzielle Vorteil durch das Splitting.

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Quelle: BMF-Steuerrechner für das Jahr 2025, eigene Darstellung

Das Ehegattensplitting setzt somit Fehlanreize für ein traditionelles Rollenmodell aus männlichem Hauptverdiener und weiblicher Zuverdienerin. Durch das Ehegattensplitting erhöhen sich die Grenzsteuersätze für Zweitverdiener*innen in ehelichen Paarbeziehungen, weshalb sich für sie die Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit finanziell nicht zu lohnen scheint.

Minijobs

Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse. Diese werden vor allem von Frauen ausgeübt, vielfach als Hauptbeschäftigung. 2025 beträgt die Verdienstobergrenze 556 Euro pro Monat. Seit der Reform im Jahr 2022 wird diese Grenze dynamisch und am Mindestlohn orientiert angepasst. In einem Minijob zahlen Beschäftigte weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern, der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag. Dadurch entfallen Leistungsansprüche in den einzelnen Sozialversicherungszweigen. Kurzfristig erscheint es für viele verheiratete Mütter attraktiv, mittels einer geringfügigen Beschäftigung in den Job zurückzukehren, ohne die beitragsfreie Familienmitversicherung und die finanziellen Vorteile aus dem Ehegattensplitting zu verlieren. Allerdings laufen Minijobs der eigenständigen Existenzsicherung zuwider – mit negativen Folgen bis hin zur Rente.

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* Bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Quelle: https://www.dgb.de/schwerpunkt/minijob (10.07.2025), eigene Darstellung

Infrastruktur

Auch die nicht bedarfsgerecht ausgebaute Infrastruktur im Bereich der Bildung, Erziehung und Betreuung bis ins Grundschulalter sowie in der Pflege verstärkt die Ungleichverteilung der unbezahlten Sorgearbeit und erweist sich als weiteres Hemmnis für die ökonomische Eigenständigkeit insbesondere von Frauen. Diskrepanzen zu den vorhandenen Wünschen und Bedarfen bestehen nicht nur hinsichtlich des Platzangebots, sondern auch in Bezug auf die angebotenen Betreuungszeiten sowie die Verlässlichkeit und die Qualität der Angebote für Kinder im Kita- und Grundschulalter.

Auch im Bereich der Pflegeinfrastruktur sind erhebliche Lücken bei den ambulanten Unterstützungsstrukturen und insbesondere in Bezug auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege festzustellen. Die Pflegebedarfsplanung wird von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich gehandhabt. Durch die Zunahme des Anteils älterer und pflegebedürftiger Menschen verschärft sich die Notwendigkeit, eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur bereitzustellen.

Resümee

Regelungen wie Ehegattensplitting und Minijobs befördern ebenso eine traditionelle Arbeitsteilung wie der Mangel an bedarfsgerechten Infrastrukturangeboten im Bereich Kinderbetreuung und Pflege. Die negativen Langzeitfolgen vor allem für Frauen werden vielfach erst im Nachhinein deutlich.

Um die faire Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu unterstützen und mehr Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, sind Reformen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Ausbau der Infrastruktur unabdingbar.

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